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   LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11   

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https://dejure.org/2012,36292
LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11 (https://dejure.org/2012,36292)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.08.2012 - 14 Sa 683/11 (https://dejure.org/2012,36292)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. August 2012 - 14 Sa 683/11 (https://dejure.org/2012,36292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 KSchG, § 102 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch; Anspruch auf Arbeitsentgelt aus Annahmeverzug

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Zusammenlegung Betriebsstätten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 295; BGB § 296; BGB § 615
    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch; Anspruch auf Arbeitsentgelt aus Annahmeverzug

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 ; BetrVG § 102
    Betriebsratsanhörung; Nachschieben von Kündigungsgründen; Personalreduzierung; Zusammenlegung von Betriebsstätten - unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Zusammenlegung zweier Betriebsstätten und dem unzulässigen Nachschieben eines Kündigungsgrundes wegen insoweit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Nachschieben" eines Kündigungsgrundes ohne Betriebsratsanhörung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Nachschieben" eines Kündigungsgrundes ohne Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebsaufspaltung ist keine Betriebsstilllegung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11
    Wird eine Betriebsstätte in eine andere eingegliedert und mit dieser verschmolzen, liegt keine Betriebsstilllegung vor, sondern es entsteht eine - neue - Betriebsstätte (BAG 18.10.2006 - 2 AZR 676/05 - NZA 2007, 798) .

    40 b) Nur wenn die Verschmelzung zweier Betriebsstätten zu einem Arbeitskräfteüberhang führt und dies die Beschäftigungsmöglichkeit für einen Arbeitnehmer der Beschäftigungsgruppe entfallen lässt, der der gekündigte Arbeitnehmer angehört, kann die Kündigung aufgrund der Verschmelzungsentscheidung sozial gerechtfertigt sein (BAG 18.10.2006 - 2 AZR 676/05 - NZA 2007, 798) .

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11
    Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Bestandsschutzklage in erster und/oder zweiter Instanz, überwiegt sein Interesse an der Weiterbeschäftigung das Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen, bis zum Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung, es denn, die Umstände des Einzelfalls gebieten eine andere Bewertung ( BAG GS 27.2.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122) .
  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11
    Angesichts des Fixgeschäftscharakters der Arbeitsleistung ist die Mitwirkungshandlung, weil arbeitstäglich vorzunehmen, kalenderbestimmt im Sinne von § 296 BGB (BAG in st. Rspr., etwa Urteil vom 21.01.1993 - 2 AZR 309/92 - EzA § 615 BGB Nr. 78) .
  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 498/04

    Personalratsanhörung zur ordentlichen Probezeitkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11
    (2) § 102 Abs. 1 BetrVG begründet für den Arbeitgeber die Pflicht, dem zuständigen Betriebsrat den für die Kündigung maßgebenden Sachverhalt so genau und umfassend mitzuteilen, dass dieser ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG 21.07.2005 - 6 AZR 498/04 - EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 15).
  • LAG Köln, 16.11.2011 - 9 Sa 573/11

    Änderungskündigung; Anforderungen bei tariflich unkündbaren Angestellten; Umfang

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11
    Im Fall der Kündigung wegen einer Umverteilungs- und Personalverdichtungsentscheidung erfordert eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung die Auflistung sämtlicher Arbeitsbereiche des Klägers mit den prozentualen Anteilen an der Gesamtarbeitszeit und die Darstellung, inwiefern welche Mitarbeiter ohne überobligatorische Leistung in der Lage sind, im Einzelnen jeweils benannte Arbeitsbereiche des Klägers mitzuerledigen (vgl. LAG Köln 16.11.2011 - 9 Sa 573/11 - Juris) .
  • LAG Hamm, 21.11.1989 - 7 Ta 475/89

    Beginn der Zwangsvollstreckung; Zustellung; Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11
    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13.07.1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21.11.1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Hessen, 13.07.1987 - 1 Ta 151/87

    Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen - Zustellung - Vollstreckungsfähiger Inhalt

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11
    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13.07.1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21.11.1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • LAG Hessen, 16.05.2003 - 16 Ta 158/03
    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11
    Die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung ist zu bejahen, wenn die zutreffende Beschäftigungsweise unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennbar ist (Hess. LAG 16.05.2003 - 16 Ta 158/03 - Juris; Hess. LAG 13.07.1987 - 1 Ta 151/87 - NZA 1988, 175; LAG Hamm 21.11.1989 - 7 Ta 475/89 - NZA 1990, 327) .
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11
    Jedenfalls besteht hinsichtlich des Kündigungsgrundes der Umverteilung von Tätigkeiten auf Herrn E und die Vorarbeiter sowie der Reduzierung der Belastung des Herrn E durch seine Entlastung von Aufgaben des Datenschutzes und der Qualitätskontrolle ein betriebsverfassungsrechtliches Verwertungsverbot, weil der unstreitig im Betrieb in der A bestehende Betriebsrat zu diesem Kündigungsgrund nicht gem. § 102 Abs. 1 BetrVG angehört worden ist (vgl. BAG 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - NZA 2011, 460; BAG 11.07.1991 - 2 AZR 119/91 - AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 57) .
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11
    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (vgl. etwa BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - DB 2012, 1817) .
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

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